Hausordnung

  

1.Der Tanzbereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. 

 

2.Verhalten bei Krankheit: Sollte der Krankheitsfall eintreten, wird darum gebeten dies der Schule kurz schriftlich per SMS oder Whats App mit zu teilen. Grundsätzlich gilt die Regel: Bei Krankheit bitte nicht am Unterricht teilnehmen! Das Training während einer Krankheitsphase kann zu schweren Herzfehlern und Folgeerkrankungen führen. Auch die Stimmbänder sollten in dieser Zeit geschont werden. Zusätzlich ist es für alle Teilnehmer wünschenswert das Ansteckungsrisiko im Kurs so gering wie möglich zu halten. Über verpasste Unterrichtsinhalte werdet ihr selbstverständlich informiert.  

 

3.Bei erstellen von Bild-/Ton- oder Videomaterial  zu Unterrichtsinhalten oder Aufführungen von Seiten der Teilnehmer muss mit der Schulleitung und dem Dozenten abgesprochen werden, ob dies veröffentlicht oder weiter gegeben werden darf. Diese Regel gilt auch für jegliches, erhaltenes Unterrichtsmaterial.

  

4.Mobbing ist out! Wir sind alle verschieden, haben aber etwas entscheidendes gemeinsam: Wir lieben die darstellende Kunst und wollen gemeinsam eine tolle Show auf die Beine stellen. Das gelingt nur, wenn alle Beteiligten als Team zusammen arbeiten. Deswegen respektieren wir uns bei Xanten on Stage mit unseren Stärken und Schwächen und geben Mobbing keine Chance.

  

5.Bei speziellen Krankheiten wie z.B. Diabetes, Astma,  Epillepsie oder Ähnlichem muss ein entsprechender Nachweis und gegebene Hilfsmittel immer mitgeführt werden.

  

6.Trainingskleidung für den Musicalunterricht und die Tanzextraklasse: Zur Grundkleidung zählt ein Tanztrikot/Bodie, eine Strumpfhose, Socken und eine Trainingsshorts. Da bei Xanten on Stage auch Ballett traininert wird, ist bitte auch stets ein Ballettröckchen mitzubringen. Zum Schuhwerk gehören weiche Jazzdanceschläppchen und Ballettschläppchen.

  

7.Bei Xanten on Stage wird ein gepflegter Umgang mit den Räumlichkeiten und dessen Mobiliar erwartetet.

  

8.Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen ist untersagt.

  

9.Für Veranstaltungen gelten gesonderte Zusatzregeln, die frühzeitig bekannt gegeben werden.